Jedes Gemeindemitglied zwischen 16 und 75 Jahren, darf sich aufstellen lassen, um dann die Kirchengemeinde in Ihren Belangen zu vertreten.
Alle 6 Jahre wird ein neuer Kirchenvorstand gewählt. Hier findet ihr alle aktuellen Themen und Wissenswertes zum Thema KV-Wahlen.
Jedes Gemeindemitglied zwischen 16 und 75 Jahren, darf sich aufstellen lassen, um dann die Kirchengemeinde in Ihren Belangen zu vertreten.
Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten. Mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben. Die Mitglieder des Vorstands der Gemeinde tragen die Verantwortung für die Gemeinde.
Mit persönlicher Stimmabgabe: In einem Wahlraum Ihrer Kirchengemeinde in der Nähe. Informationen zu Ihrem Wahlraum und den Öffnungszeiten finden Sie demnächst. Mit Briefwahl: Im Gemeindebüro und in der postalischen Wahlbenachrichtigung erhalten Sie den Antrag zur Briefwahl.
Kandidatinnen und Kandidaten können sich bewerben und vorgeschlagen werden, Voraussetzung sind die Volljährigkeit und die Kirchenmitgliedschaft. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich der Öffentlichkeit vor. In vielen Kirchengemeinden werden sie auch im Gemeindebrief präsentiert.
Kirchenvorstand und Pfarramt legen gemeinsam die Gottesdienstordnung fest und entscheiden einvernehmlich über die Gottesdienstzeiten. (§ 52 (4) KGO). Kirchenvorstand und Pfarramt sind gemeinsam für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde verantwortlich. (siehe Art. 44 KVerf)
Aufgaben der Kirchengemeinde sind nach § 3 der KGO:
Dies geschieht z. B. durch regelmäßige öffentliche Gottesdienste, Konfirmandenarbeit, Kinder- und Seniorenarbeit, Seelsorge und Diakonie.
DER KIRCHENVORSTAND | DAS PFARRAMT |
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Der Personenkreis derjenigen, die dem amtierenden Kirchenvorstand spontan einfallen, ist schnell erschöpft. Verharren Sie – wenn möglich – nicht bei denen, die Ihnen sowieso schon immer gleich in den Sinn kommen. Da gibt es doch auch noch andere Menschen in der Gemeinde:
Vielleicht schauen Sie auch mal in das „schriftliche Gedächtnis“ Ihrer Gemeinde: Welche Personen tauchten in den letzten drei oder vier Jahren im Gemeindebrief auf?
Wer waren die Teilnehmenden bei Familienfreizeiten? Aus der Liste der Kasualien (Taufen, Trauungen, etc.) ergeben sich oft auch neue Namen.
Fragen Sie bei denen nach, die wiederum viele Menschen kennen. Die Kirchenmusikerin zum Beispiel oder die Mitarbeitenden im Besuchsdienst. Manchmal hilft bei der Suche auch die Formulierung: „Wenn Sie selbst nicht kandidieren wollen, können Sie mir jemanden nennen, den ich ansprechen könnte?“ Gerade bei der Suche nach Fachleuten – beispielsweise in Bau- oder Finanzfragen – kann der Tipp der Insider sehr hilfreich sein.
ZUR VORGEHENSWEISE
Tragen Sie alle Unterlagen und vorläufigen Namen zusammen. Breiten Sie das Material in einer Kirchenvorstandssitzung aus und laden Sie zum Stöbern ein. Ganz schnell haben Sie den Kreis potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten deutlich erweitert.
WARUM?
Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung
übernehmen und ihre Kirche mitgestalten. Mit ihrem Sachverstand, ihrer
Persönlichkeit und ihrem Glauben. Die Mitglieder des Leitungsgremiums
der Gemeinde tragen die Verantwortung für die Gemeinde.
WIE?
Mit persönlicher Stimmabgabe am 10.03.2024 von 11.00 – 17.00 Uhr im
Gemeindehaus. Während des Gottesdienstes bleibt das Gemeindehaus
geschlossen.
WEN?
Kandidatinnen und Kandidaten können sich noch bis zum 10.10.2023
bewerben oder vorgeschlagen werden, Voraussetzung sind die
Vollendung des 16. Lebensjahres und die Kirchenmitgliedschaft.
Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich der Öffentlichkeit vor.
Mehr erfahren unter folgendem Link:
https://www.kirchemitmir.de/meine-kirche/hannover/wahl24
In diesem Sinne eine schöne Zeit und wir sehen uns bei der ein oder
anderen Gelegenheit in unserer Kirche.