Kirchenvorstandswahl

Alle 6 Jahre wird ein neuer Kirchenvorstand gewählt. Hier findet ihr alle aktuellen Themen und Wissenswertes zum Thema KV-Wahlen.

Jedes Gemeindemitglied zwischen 16 und 75 Jahren, darf sich aufstellen lassen, um dann die Kirchengemeinde in Ihren Belangen zu vertreten.

Kirchenvorstandswahl

KANDIDIEREN UND MITWÄHLEN

Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten. Mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben. Die Mitglieder des Vorstands der Gemeinde tragen die Verantwortung für die Gemeinde.

Mit persönlicher Stimmabgabe: In einem Wahlraum Ihrer Kirchengemeinde in der Nähe. Informationen zu Ihrem Wahlraum und den Öffnungszeiten finden Sie demnächst. Mit Briefwahl: Im Gemeindebüro und in der postalischen Wahlbenachrichtigung erhalten Sie den Antrag zur Briefwahl.

Kandidatinnen und Kandidaten können sich bewerben und vorgeschlagen werden, Voraussetzung sind die Volljährigkeit und die Kirchenmitgliedschaft. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich der Öffentlichkeit vor. In vielen Kirchengemeinden werden sie auch im Gemeindebrief präsentiert.

DIE GEMEINSAMEN AUFGABEN VON KIRCHENVORSTAND UND PFARRAMT

Kirchenvorstand und Pfarramt legen gemeinsam die Gottesdienstordnung fest und entscheiden einvernehmlich über die Gottesdienstzeiten. (§ 52 (4) KGO). Kirchenvorstand und Pfarramt sind gemeinsam für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde verantwortlich. (siehe Art. 44 KVerf)

Aufgaben der Kirchengemeinde sind nach § 3 der KGO:

  • das Wort Gottes verkündigen,
  • die Sakramente Abendmahl und Taufe darreichen,
  • die weltweite Mission und das öffentliche Zeugnis,
  • der diakonische Dienst.

Dies geschieht z. B. durch regelmäßige öffentliche Gottesdienste, Konfirmandenarbeit,  Kinder- und Seniorenarbeit, Seelsorge und Diakonie.

DER KIRCHENVORSTAND DAS PFARRAMT
  • vertritt die Gemeinde nach außen und fördert die Zusammenarbeit im Kirchenkreis (§§ 49 und 52 (7) KGO),
  • stellt Mittel und Räume zur Verfügung und verwaltet das Vermögen (§§ 52 (1) und 57 (1) KGO),
  • sorgt für die Errichtung und Besetzung von Pfarrstellen (§ 52 (2) KGO),
  • entscheidet über Anstellungen und Kündigungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, sorgt für deren Fortbildung und nimmt die Dienstaufsicht wahr (§ 54 KGO),
  • ist Ansprechpartner in Sachen Lebenswandel und Amtsführung der Pastorinnen und Pastoren (§ 55 KGO),
  • regelt die Dienstbesprechungen des Amtes der Verkündigung (Zeiten, Grundsätze, Teilnahme, Aufgabenverteilung) (§§ 18 (1) und 53 KGO),
  • beruft Ehrenamtliche und hält zu ihnen Kontakt (§ 52 (3) KGO),
  • beschließt die Konfirmandenordnung und entscheidet darüber, wer zusätzlich unterrichtet (§ 14 (3) Konfirmanden0),
  • entscheidet über die Gemeindezugehörigkeit und fördert das Gemeindeleben (§§ 3 (4), 52 (3) und (7) KGO),
  • entscheidet über den Kollektenzweck (§ 4 (2)  Kollektenordnung).
  • ist für die Gottesdienste, Verkündigung und Amtshandlungen verantwortlich (§ 21 (1) KGO)
  • verwaltet die Sakramente (Taufe und Abendmahl)  (§20(1)KGO)
  • verfügt über die für gottesdienstliche Veranstaltungen vorgesehenen Räume (§ 21(1) KGO)
  • entscheidet (nach Beratung im Kirchenvorstand) darüber, wer in der Gemeinde predigen darf (Kanzelrecht) (§ 21 (3) KGO)
  • ist vorrangig für Seelsorge und Beichte zuständig  (§20(2)und(3)KGO)
  • ist bei der Berufung von Beauftragten und den Leitungen von Gemeindekreisen zu beteiligen (§ 50 (2) KGO)
  • leitet Gemeindegruppen und ­kreise und ist Berater und Ansprechpartner für Ehrenamtliche
  • verantwortet Konfirmandenarbeit und Konfirmation und beschließt mit dem KV die Ordnung für die Konfirmandenarbeit (§ 14 (3) KonfirmandenO)
  • nimmt Kirchenglieder auf (RechtVO­AVVAKi)




 

 

KANDIDATINNEN UND KANDIDATEN AUSFINDIG MACHEN

Der Personenkreis derjenigen, die dem amtierenden Kirchenvorstand spontan einfallen, ist schnell erschöpft.  Verharren Sie – wenn möglich – nicht bei denen, die Ihnen sowieso schon immer gleich in den Sinn kommen.  Da gibt es doch auch noch andere Menschen in der Gemeinde:

  • Eltern von Konfirmandinnen und Konfirmanden
  • Eltern von Kindertagesstätten­Kindern
  • Sängerinnen und Sänger aus Chören
  • Teilnehmende von Gemeindegruppen
  • Personen, die hin und wieder bei Veranstaltungen auftauchen
  • Taufeltern
  • Jugendliche, die sich in der Gemeinde engagieren
  • Ältere, die gerade den Ruhestand in den Blick nehmen

Vielleicht schauen Sie auch mal in das „schriftliche Gedächtnis“ Ihrer Gemeinde: Welche Personen tauchten in den letzten drei oder vier Jahren im Gemeindebrief auf?

Wer waren die Teilnehmenden bei Familienfreizeiten? Aus der Liste der Kasualien (Taufen, Trauungen, etc.) ergeben sich oft auch neue Namen.

Fragen Sie bei denen nach, die wiederum viele Menschen kennen. Die Kirchenmusikerin zum Beispiel oder die Mitarbeitenden im Besuchsdienst. Manchmal hilft bei der Suche auch die Formulierung: „Wenn Sie selbst nicht kandidieren wollen, können Sie mir jemanden nennen, den ich ansprechen könnte?“ Gerade bei der Suche nach Fachleuten – beispielsweise in Bau- oder Finanzfragen – kann der Tipp der Insider sehr hilfreich sein.


ZUR VORGEHENSWEISE

Tragen Sie alle Unterlagen und vorläufigen Namen zusammen. Breiten Sie das Material in einer Kirchenvorstandssitzung aus und laden Sie zum Stöbern ein. Ganz schnell haben Sie den Kreis potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten deutlich erweitert.

Kirchenvorstandswahlen am 10. März 2024

   WARUM? 
   Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung 
   übernehmen und ihre Kirche mitgestalten. Mit ihrem Sachverstand, ihrer 
   Persönlichkeit und ihrem Glauben. Die Mitglieder des Leitungsgremiums 
   der Gemeinde tragen die Verantwortung für die Gemeinde. 
    
    
   WIE? 
   Mit persönlicher Stimmabgabe am 10.03.2024 von 11.00 – 17.00 Uhr im 
   Gemeindehaus. Während des Gottesdienstes bleibt das Gemeindehaus 
   geschlossen. 
    
    
   WEN? 
   Kandidatinnen und Kandidaten können sich noch bis zum 10.10.2023
   bewerben oder vorgeschlagen werden, Voraussetzung sind die 
   Vollendung des 16. Lebensjahres und die Kirchenmitgliedschaft.
   Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich der Öffentlichkeit vor.  
   Mehr erfahren unter folgendem Link: 
 https://www.kirchemitmir.de/meine-kirche/hannover/wahl24
    
   In diesem Sinne eine schöne Zeit und wir sehen uns bei der ein oder 
   anderen Gelegenheit in unserer Kirche.